Publikationen

Neumann, F.

Qualitätsmerkmale und Konstruktionsprinzipien zertifizierter Teilqualifikationen der Bundesagentur für Arbeit

Aufsatz
Erscheinungsjahr: 2011

In: Severing, E./Spatz, J. (Hrsg.): bwp@, Spezial 5 – Hochschultage Berufliche Bildung 2011

Mit standardisierten Teilqualifikationen möchte die Bundesagentur für Arbeit ein bundeseinheitliches und qualitätsgesichertes Qualifizierungsmodell für gering qualifizierte Arbeitslose und für Personen, die ohne abgeschlossene Berufsausbildung beschäftigt sind, etablieren. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe zu stärken, indem es Teilnehmern an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen in höherem Umfang als bisher ermöglicht wird, individuell zertifizierte Qualifikationen zu erwerben, die besser und über einen möglichst langen Zeitraum hinweg am Arbeitsmarkt einsetzbar sind. Gleichzeitig soll mit dem Konzept ein systematischer Weg hin zu anerkannten Berufsabschlüssen geebnet werden. Im Rahmen des Entwicklungs- und Erprobungsprojektes „Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose“ wurden hierzu in fünf Berufen und einem nicht beruflich geordneten Tätigkeitsfeld Qualifizierungskonzepte entwickelt, die erstmalig Rahmenbedingungen für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zentral definieren. Durch festgelegte Curricula sowie zentralen Vorgaben für eine individuelle Kompetenzfeststellung wird die Qualität der Weiterbildung einerseits gesichert – Teilnehmer an Maßnahmen erwerben praxisrelevante Qualifikationen, die für den potenziellen Einsatzbereich von Nutzen sind. Andererseits werden die vorhandenen beruflichen Kompetenzen transparent dokumentiert. Unternehmen werden dadurch in die Lage versetzt, sich bereits vor Einstellung des Bewerbers oder der Bewerberin ein Bild über die vorhandenen Kompetenzen zu verschaffen. Die Teilqualifikationen wurden unter Berücksichtigung mehrerer Qualitätskriterien konzipiert. Ein leitendes Prinzip bei der Entwicklung stellte das Berufskonzept mit dem Ziel beruflicher Handlungskompetenz dar. So gelten für jede Teilqualifikation die Bezugspunkte betriebliche Praxis und berufliche Ordnungsarbeit in gleicher Weise. Ziel war ihre Verknüpfung zu arbeitsmarktverwertbaren Einheiten. Um diesen Anspruch zu unterstreichen, wurden die Entwicklungsergebnisse kontinuierlich mit betrieblichen Fachleuten und Experten der Berufsbildung abgestimmt. Es sollte sichergestellt werden, dass die angestrebten Kompetenzen tatsächlich der Nachfrage am Arbeitsmarkt entsprechen. Zusätzlich zur Entwicklung der Teilqualifikationen wurde ein eigenes, bundeseinheitliches Zertifizierungssystem für den individuellen Kompetenznachweis der Maßnahmeteilnehmer aufgebaut. Darüber sollen die erzielten Lernleistungen nach einheitlichen Qualitätskriterien geprüft und dokumentiert werden. Mehr