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Leitfaden zu § 17a Aufenthaltsgesetz
PraxishilfeErscheinungsjahr: 2018
Der Leitfaden wurde in Kooperation der Fachstelle Beratung und Qualifizierung und der Fachstelle Einwanderung sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt und dient den im Kontext des § 17a AufenthG beteiligten Akteuren als Überblick über die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren nach § 17a AufenthG. Die Erarbeitung des Leitfadens erfolgte in enger Abstimmung mit dem Ressortkreis, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Auswärtigen Amts (AA), der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Bundesministeriums des Innern (BMI), der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) sowie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Der § 17a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist seit dem 1. August 2015 in Kraft. Die Regelung ermöglicht ausländischen Fachkräften einen bis zu 18 monatigen Aufenthalt in Deutschland, um fachliche oder sprachliche Defizite (im Rahmen einer Qualifizierung) auszugleichen und dadurch die berufliche Anerkennung bzw. die Berufszulassung zu erreichen. Gleichzeitig bietet der § 17a AufenthG die Möglichkeit einer qualifikationsnahen Beschäftigung begleitend zu einer Qualifizierung. Im Falle einer beruflichen Anerkennung kann der Aufenthalt um weitere 6 Monate zur Suche eines Arbeitsplatzes verlängert werden.
Eine englische Version des Leitfadens zu § 17a Aufenthaltsgesetz ist ebenfalls verfügbar: Guide to § 17a of the German Residency Act