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Leitfaden für die Beratung zu § 16d Aufenthaltsgesetz
PraxishilfeErscheinungsjahr: 2021
Die am f-bb angesiedelte IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung unterstützt bei der Umsetzung des neuen § 16d AufenthG "Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" (ehemals § 17a AufenthG-a.F., novelliert 2020 im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes). Fachkräften aus Drittstaaten, deren ausländische Berufsqualifikation (noch) nicht vollständig anerkannt ist, bietet §16d AufenthG die Möglichkeit, durch in Deutschland zu absolvierende Qualifizierungsmaßnahmen eine volle Gleichwertigkeit bzw. eine Berufsausübungserlaubnis zu erlangen und sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Der Leitfaden gibt Beratungsfachkräften sowie im Kontext des § 16d AufenthG beteiligten Akteuren in handlicher Form einen Überblick über die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren.