Publikationen

Fischer, A./Hecker, K.

Die Evaluation der Verfahren zur Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) im Überblick

Aufsatz
Erscheinungsjahr: 2019

In: Forum Arbeit. Das Magazin der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V.

Damit Bildungsträger förderfähige Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem SGB II und III anbieten können, benötigen sie eine Träger- und Maßnahmenzulassung für sich als Träger sowie für ihre angebotenen Maßnahmen. Das Verfahren dazu ist in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) geregelt. Das primäre Ziel der AZAV ist es, die Qualität und wirtschaftliche Angemessenheit von Arbeitsmarktdienstleistungen sicherzustellen. Träger- und Maßnahmezulassungen werden von akkreditierten Fachkundigen Stellen (FKS) erteilt, die für ihre Arbeit eine Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle benötigen. Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) hat die Umsetzung des Verfahrens im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) jüngst evaluiert. Durch die Kombination quantitativer und qualitativer Methoden wurden viele differenzierte Einschätzungen der beteiligten Akteure offengelegt. Neben Interviews fanden Onlinebefragungen mit 627 Bildungsträgern mit Zulassung nach AZAV, 426 Agenturen für Arbeit und Jobcentern sowie 25 Fachkundigen Stellen (FKS) statt. Diese wurden durch verschiedene Fallstudien ergänzt.

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