Evaluation des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg

Im Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Es gewährt Beschäftigten mit Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Bildungszeit an bis zu fünf Arbeitstagen im Jahr. Sie werden dafür von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung ihrer Bezüge freigestellt. Bildungszeit kann für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, der politischen Weiterbildung und für Qualifizierungen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Anspruch genommen werden.

Die Evaluation des Gesetzes soll Aufschluss geben über dessen Wirkungen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Im Fokus stehen insbesondere folgende Fragestellungen:

  • In welchem Umfang und von wem wird Bildungszeit in Anspruch genommen?
  • Welche Wirkungen hat das BzG BW aus der Sicht der verschiedenen Beteiligtengruppen?
  • Wo bestehen gesetzesimmanente Verbesserungspotenziale?

Es werden quantitative und qualitative Erhebungen durchgeführt. Dabei werden verschiedene mit dem Gesetz in Verbindung stehende (Ziel‑)Gruppen befragt: Teilnehmende von Bildungszeit-Maßnahmen, Anspruchsberechtigte, Betriebe, anerkannte Bildungseinrichtungen und Interessensvertreter/innen, z. B. Verbände, Gewerkschaften und Kammern. Anhand der gesammelten Evaluationsdaten werden bilanzierende Erkenntnisse zum BzG BW abgeleitet und Handlungsempfehlungen formuliert.

Auftraggeber

Laufzeit

01.11.2017 - 30.11.2018

Publikationen

Evaluation des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW)
Dr. Pfeiffer, I./Gagern, S./Hilse, P./Hauenstein, T.

Veranstaltungen

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Dr. Iris Pfeiffer
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