Anerkennungsberatung in Bayern II
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (auch Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder BQFG) zum 1. April 2012 haben Bund und Länder neue Möglichkeiten geschaffen, um das Potential Zugewanderter und Geflüchteter auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser nutzen zu können. Die gesetzlichen Regelungen des BQFG ermöglichen es, im Ausland erworbene Berufsausbildungen mit einem deutschen Referenzberuf rechtsverbindlich zu vergleichen. Arbeitgeber erhalten so eine wertvolle Hilfe bei der Einschätzung von Berufsabschlüssen ausländischer Bewerberinnen und Bewerber. Arbeitsuchende können ihre Vermittlungschancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt steigern.
Um Anerkennungsinteressierte bei der Antragstellung und der Durchführung des Anerkennungsverfahrens zu unterstützen, haben die Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) – gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) – fünf neue Anerkennungsberatungsstellen in Bayern eingerichtet und so ein flächendeckendes Beratungsangebot etabliert.
Innerhalb der ersten Förderphase (1.9.2016 – 31.8.2017) ließen sich knapp 900 Personen an den Standorten Ingolstadt, Bamberg, Landshut, Würzburg und Regensburg zur Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses beraten.
Auf dem Weg der Ratsuchenden zur beruflichen Anerkennung fallen durchschnittlich drei Termine bei einer Anerkennungsberatungsstelle an. So wurden innerhalb des ersten Jahres der Anerkennungsberatung in Bayern mehr als 2.600 Beratungsgespräche geführt.
Die Entwicklung der Beratungszahlen innerhalb der ersten Förderphase belegt den hohen Bedarf nach Angeboten der Anerkennungsberatung. Deshalb wurde das bfz vom StMAS mit der Fortführung des Projektes beauftragt. In der zweiten Förderphase läuft das Projekt bis zum 31.8.2019.
Ziel der Anerkennungsberatung in Bayern ist die Unterstützung Ratsuchender bei der Antragstellung und der Durchführung des Anerkennungsverfahrens.
Adressaten sind alle Personen, die im Ausland einen beruflichen Abschluss erworben haben und diesen in Deutschland anerkennen lassen möchten. Das Verfahren wird unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus der Interessierten durchgeführt. Gemeinsam mit den Ratsuchenden klären die Beratungsfachkräfte, ob eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt und welcher deutsche Referenzberuf der ausländischen Berufsausbildung entspricht. Anschließend helfen sie den Ratsuchenden bei der Suche nach der für sie zuständigen Stelle und bei der Antragstellung.
Dieses Projekt wird von der bfz-Bildungsforschung durchgeführt.
Laufzeit
01.09.2017 - 31.08.2019Ihre Ansprechpartnerin
Kristin Hecker
Telefon: +49 911 27779-67
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