InfoForum 04/2020

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Hilfe auch bei besonderen Lebensumständen

Was die Assistierte Ausbildung in Sachsen-Anhalt so besonders macht

Mit dem in diesem Jahr verabschiedeten Arbeit-von-Morgen-Gesetz wurde die zunächst befristete Assistierte Ausbildung (AsA) dauerhaft verankert. Das neue Instrument wird ab 2021 als „AsA flex“ umgesetzt und sieht unter anderem eine Erweiterung der Zielgruppe über lernbeeinträchtigte und sozialbenachteiligte junge Menschen hinaus vor.

Sachsen-Anhalt hat 2015 mit dem Landesfachkonzept „Zukunftschance Assistierte Ausbildung (ZaA)“ als einziges Bundesland ein eigenes Landesprogramm zur Umsetzung der Assistierten Ausbildung auf den Weg gebracht. Mit dem Programm, das vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird, wurde der förderfähige Personenkreis erweitert. Damit können auch junge Menschen, bei denen besondere Lebensumstände der Aufnahme und dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung entgegenstehen, Hilfe erhalten. Solche Umstände können Mobilitätshemmnisse oder eine geschlechtsuntypische Berufswahl sein. Zu den erweiterten Leistungen gehören auch eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels und besondere Unterstützungsangebote für bestimmte Zielgruppen, darunter junge Menschen mit Fluchthintergrund, Alleinerziehende und junge Menschen, die Angehörige pflegen. Eine weitere Besonderheit stellt die Funktion der gewerblichen Kammern dar, die an der Schnittstelle Träger- Ausbildungsbetrieb eine koordinierende Funktion ausüben und qualitätssichernde Maßnahmen, wie Weiterbildungen für die Projektträger und Coachings für Ausbildungsverantwortliche, bereitstellen.

Diese Erweiterungen tragen wesentlich zum Erfolg der AsA bei. Das konnte das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung bestätigen. Durch die Öffnung des Personenkreises erhalten mehr Jugendliche, bei denen die Ausbildungsplatzsuche schwierig ist oder die Gefahr eines Ausbildungsabbruchs besteht, die benötigte Unterstützung. Die Erhöhung des Betreuungsschlüssels vereinfacht eine individuell-passgenaue Begleitung. Sie verschafft dem ausbildungsbegleitenden Personal und den sozialpädagogischen Fachkräften außerdem mehr Zeit für erforderliche Abstimmungen. Schließlich wirkt sie Mobilitätsproblemen von Auszubildenden im ländlichen Raum entgegen, da Lehrkräfte Unterrichtszeiten und -orte flexibler organisieren können. Besonders hervorzuheben ist das von der Kammerkoordinierung in allen Regionen etablierte Instrument der „Monatsgespräche“. Daran nehmen neben den Kammern Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit, der Jobcenter und von Trägern teil: Auf kurzem Wege können sich die Akteure fallbezogen austauschen und die Teilnehmenden engmaschiger begleiten.

Die Ergebnisse der 2. Phase der wissenschaftlichen Begleitung, die im Auftrag der IHK Halle-Dessau durchgeführt wird, wurden in einem Abschlussbericht veröffentlicht. Die wesentlichen Studien werden auch in zwei Kurzauswertungen präsentiert. Derzeit setzt das f-bb die 3. Phase der wissenschaftlichen Begleitung um (Laufzeit: 01.03.2020 bis 31.07.2022).