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Berufsanerkennung wirkt auch bei Berufsabschlüssen aus der Europäischen Union positiv auf die Erwerbsintegration

Die Bescheinigung, dass eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig oder teilweise gleichwertig ist (kurz: die Berufsanerkennung), fördert die Erwerbsintegration. Diesen allgemeinen Forschungsbefund bestätigen Daten aus der wissenschaftlichen Begleitung zum Anerkennungszuschuss, mit dem das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Kosten des Verfahrens zur Berufsanerkennung fördert. Die Hauptzielgruppe der Förderung bilden Fachkräfte, welche beispielsweise in Helfertätigkeiten, also unter Ihrem Qualifikationsniveau, beschäftigt sind.

Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) fungiert beim Anerkennungszuschuss einerseits als zentrale Förderstelle, das heißt: Es entwickelt und erprobt das Förderinstrument und bearbeitet die Anträge auf Anerkennungszuschuss. Wesentlicher Bestandteil dieses Pilotprojektes ist andererseits seine wissenschaftliche Begleitung. Dazu gehört die Untersuchung der Wirkung des Förderinstrumentes auf der Grundlage von Verbleibsbefragungen der Geförderten, bei denen Geförderte nach Abschluss der Förderung hauptsächlich zu ihrer Erwerbssituation befragt werden.

Eine wichtige Frage betrifft den Einfluss der Berufsanerkennung auf die Erwerbsintegration. Zu ihrer Beantwortung werden Angaben zur Erwerbstätigkeit für zwei Zeitpunkte erhoben: zum Zeitpunkt der Beantragung eines Anerkennungszuschusses und zum Zeitpunkt der Befragung. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass sich die Erwerbssituation der Personen mit Berufsabschlüssen aus dem EU/EWR-Raum und aus Drittstaaten deutlich unterscheidet. Die Erwerbstätigenquoten liegen bei der ersten Gruppe zu beiden Beobachtungszeitpunkten höher als bei den Personen mit Berufsabschlüssen aus Drittstaaten. Die Differenz verringert sich allerdings zwischen den Beobachtungszeitpunkten von 19 auf zehn Prozentpunkte. Dabei verändert sich der Anteil bei Drittstaatsabschlüssen stark, während er bei Berufsabschlüssen aus dem EU/EWR-Raum nur um zwei Prozentpunkte steigt.

Hinter diesen durchschnittlichen Quoten stehen erhebliche Unterschiede zwischen der Erwerbsbeteiligung von Personen mit und ohne Berufsanerkennung. Die folgende Abbildung zeigt die Unterschiede am Beispiel der Erwerbstätigenquoten zum Zeitpunkt der Befragung.

Differenziert nach dem Vorliegen von Bescheiden zur Berufsanerkennung zeigen sich insbesondere starke Unterschiede zwischen den Anteilen Erwerbstätiger mit vollständig oder teilweise anerkanntem Berufsabschluss gegenüber Personen ohne anerkannten Berufsabschluss. Zu den Personen ohne Berufsanerkennung zählen sowohl solche, die noch auf den Bescheid warten, als auch die sehr wenigen Befragten, die einen negativen Bescheid bekommen haben.

Ein Blick auf die Entwicklung der Erwerbstätigenquoten zwischen den beiden Zeitpunkten zeigt zudem: Bei Personen mit einem Berufsabschluss aus dem EU/EWR-Raum, die keine Berufsanerkennung haben, sinken die Erwerbstätigenquoten zwischen den Zeitpunkten.

Diese Daten belegen zum einen, dass Personen mit Berufsabschlüssen aus dem EU/EWR-Raum schneller Zugang zum Arbeitsmarkt erlangen. Zum anderen zeigen sie, dass dieser Zugang ohne berufliche Anerkennung nicht langfristig gesichert ist. Der relativ leichte Erstzugang vermittelt Zugewanderten den falschen Eindruck, dass sie auf die Berufsanerkennung verzichten können. Beratungsstellen sollten dem entgegenwirken. Zudem wird deutlich, dass sich auch die teilweise Anerkennung beruflicher Qualifikationen positiv auf die Erwerbsintegration auswirkt, dass diese Effekte aber deutlich schwächer sind als diejenigen einer vollen Berufsanerkennung. Von der Förderung von Ausgleichs- und Anpassungsmaßnahmen wären daher deutliche Integrationseffekte zu erwarten.

  Robert Steudtner

  Dr. Rosemarie Sackmann