InfoForum 01/2017
Position - Migration und Berufsbildung
von Dr. Thomas Freiling
Geflüchtete Menschen weisen vielfältige Potenziale und Kompetenzen mit einem Mehrwert für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in Deutschland auf. Laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind im Jahr 2016 deutschlandweit rund 722.000 Asylerstanträge eingegangen, wobei die Hauptherkunftsländer Syrien, Afghanistan, Irak und Albanien waren. Dies entspricht einem Anstieg um rund 63 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Nahezu dreiviertel der Erstantragsteller sind jünger als 30 Jahre. Vor allem unter den Asylbewerbern/innen mit guter Bleibeperspektive (z.B. aus Syrien, Eritrea, Irak) befinden sich zu einem hohen Anteil Personen im berufsschulpflichtigen Alter (18 bis 22 Jahre), was für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung günstig ist.
Erkennbar ist ein hohes Entwicklungspotenzial: Das erfolgreiche Durchlaufen hiesiger Bildungs- und Ausbildungsgänge z.B. im Rahmen einer dualen Berufsausbildung ist ein wesentlicher Garant für die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Insofern ist nachvollziehbar, dass sich Unternehmen, Kammern und Verbände auf vielfältige Weise für die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung engagieren. Betriebsumfragen zufolge haben Betriebe ein erkennbares Interesse, jungen Zugewanderten im Rahmen von dualen Ausbildungen und Praktika Chancen am Arbeitsmarkt einzuräumen. Laut einer BIBB-Studie hat jeder zehnte Betrieb auf eigene Initiative Ausbildungs- und Praktikumsmöglichkeiten für Geflüchtete angeboten.
Auf dem Weg zur Berufsausbildung gibt es aber gegenwärtig noch einige Hürden, die sich tendenziell nachteilig auf die Einstellungsbereitschaft von Unternehmen auswirken: Rechtliche Regelungen zum Aufenthalt, zum Arbeitsmarktzugang und zu Förderinstrumenten unterliegen einer Veränderungsdynamik – was dazu führen kann, dass Ausbildungen nicht abgeschlossen werden. Die Bildungsvoraussetzungen sind heterogen. Primär wurden schulische oder hochschulische Qualifikationen erworben. Teilweise fehlt aber auch eine schulische Grundbildung. Vorliegende berufliche Qualifikationen sind nicht immer kompatibel mit dem deutschen Beschäftigungssystem. Passende Ausbildungsplätze stehen dann oft nicht im erwarteten Umfang zur Verfügung. Zudem wird der Übergang in eine Berufsausbildung durch eine Vielzahl von Akteuren – z.B. Jobbegleitern/innen, Willkommenslotsen/innen oder Navigatoren/innen – betreut, was es für Unternehmen schwierig macht, in Frage kommende Supportstrukturen zu überblicken.
Damit eine Berufsausbildung begonnen werden kann, sind neben aufenthaltsrechtlichen und sprachlichen auch qualifikatorische Voraussetzungen zu erfüllen. Bei jungen Flüchtlingen, die am Übergang von geförderten Maßnahmen in eine betriebliche Ausbildung stehen, gilt es zu verhindern, dass sie aus den Förderketten herausfallen, wenn der Übergang in eine Berufsausbildung nicht gesichert ist.
Wichtig ist es vor allem, vorhandene Kompetenzen besser sichtbar zu machen, beruflich verwertbare Qualifikationen zu vermitteln, zu zertifizieren und die regionalen Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebote aufeinander abzustimmen. Für die Erhöhung der Aufnahmebereitschaft von Unternehmen werden einschlägige regionale Foren benötigt, die über aktuelle Entwicklungen und Unterstützungsangebote informieren. Die Vernetzung der regionalen Akteure ist der erste Schritt zu einer gelingenden Zusammenarbeit und zum erforderlichen Wissenstransfer. Zu überlegen ist zudem, ob zur Vermeidung von Übergangshürden eine ergänzende staatliche Finanzierung von Ausbildung sinnvoll sein kann.
Zu einem professionellen Übergangsmanagement gehören ineinander greifende Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote.