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27.03.2018

Anerkennungsberatung in Bayern: Näher dran an den Ratsuchenden

Die Gleichstellung von beruflichen Abschlüssen aus dem Ausland lohnt sich. Dies geht aus dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlichten Bericht zum Anerkennungsgesetz 2017 hervor. Das bfz hat fünf zusätzliche Beratungsstellen in Bayern eingerichtet.

Zahlreiche gut ausgebildete Zuwanderer und Geflüchtete arbeiten in Deutschland als Helfer. Häufiger Grund: Es fehlt die Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses. Dass sich diese lohnt, belegt der BMBF-Bericht zum Anerkennungsgesetz 2017.

Personen, die ihre ausländische Qualifikation hierzulande anerkennen lassen, profitieren mehrfach: Laut des Berichtes sind sie insgesamt häufiger, längerfristig sowie in höheren Positionen und ihren Qualifikationen entsprechender beschäftigt. Auch finanziell macht sich das Verfahren bezahlt. Das monatliche Brutto-Einkommen ist nach erfolgreichem Antrag um durchschnittlich 1.000 Euro höher –  ein Anstieg um rund 40 Prozent. Aber auch Arbeitgeber profitieren von der Anerkennung: Sie erhalten auf diese Weise eine wertvolle Hilfe bei der Einschätzung von Berufsabschlüssen ausländischer Bewerberinnen und Bewerber.

In Bayern werden die Antragsteller von den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) unterstützt. Gefördert vom bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat das bfz fünf neue Anerkennungsberatungsstellen in Ingolstadt, Bamberg, Landshut, Regensburg und Würzburg eingerichtet und damit das Angebot zur Anerkennungsberatung in Bayern flächendeckend ausgebaut. „Dies ist ein wichtiger Schritt, denn die Nachfrage ist groß. Zwar gab es in Bayern bereits drei Anlaufstellen. Mit den fünf weiteren Standorten sind wir nun deutlich näher an den Ratsuchenden“, sagt Kristin Hecker, Projektkoordinatorin bei der bfz Bildungsforschung.

2017 führte das bfz rund 3.000 Beratungen durch. Nach dem erfolgreichen ersten Jahr wurde die „Anerkennungsberatung in Bayern“ inzwischen um zwei Jahre bis Ende August 2019 verlängert.

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