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Inklusion als soziale Verantwortung

Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit für eine inklusive Arbeitswelt

Das Projekt "Zukunft_Inklusiv: Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei der Gestaltung einer inklusiven Arbeitswelt" hat aufgezeigt, dass die BA vor der Herausforderung steht, Vorurteile von Unternehmen aufzugreifen und diesen mit Unterstützungs- und Beratungsansätzen zu begegnen, um Unternehmen in der Inklusion zu stärken. Es wurden verschiedene Forschungsbausteine umgesetzt und drei Handlungsfelder herausgearbeitet: Kommunikation und Transparenz stärken, Netzwerkarbeit ausbauen, Beratungsprozess und -inhalte optimieren.

Trotz des Rechts auf Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen, verankert in Gesetzen wie dem SGB IX oder dem BGG unter Bezugnahme auf die ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention, hinkt Deutschland hinterher. Der 2023 veröffentlichte Parallelbericht zur UN-BRK zeigt, dass es wichtig ist, sich intensiv mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu befassen und Hemmnisse zu identifizieren, um eine gleichberechtigte Teilhabe voran zu bringen (Deutsches Institut für Menschenrechte, 2023). Mit Blick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel ist es notwendig, sich mit der Inklusion zu befassen.

Viele Unternehmen hinterfragen die Wirtschaftlichkeit der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung aufgrund von Vorurteilen über eingeschränkte Leistungsfähigkeit und erschwerte Kündigungsprozesse (Melzer, 2020; Rauch & Reims, 2020). Studien zeigen jedoch, dass es kaum Leistungsunterschiede zwischen behinderten und nicht-behinderten Kolleg*innen gibt (Lichter & Ehlert-Hoshmand, 2022).

Im Forschungsprojekt „Zukunft_Inklusiv“ wurden von Dezember 2022 bis Mai 2024 unter anderem 24 leitfadengestützte Interviews online mit betrieblichen Akteuren wie Geschäftsführungen, Personalverantwortlichen oder Schwerbehindertenvertretungen geführt. Die Unternehmen wurden in eine „Good-Practice“-Gruppe und eine Vergleichsgruppe unterteilt.

Unternehmen mit erfüllter Beschäftigungspflicht betonen die soziale Verantwortung und Inklusion als wichtigen Teil ihrer Kultur. Sie sehen die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung als ihren Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft.

Unternehmen der Vergleichsgruppe sehen die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen hauptsächlich im Kontext des Fachkräftemangels. Kleine Betriebe müssen ihre finanziellen Mittel gut abwägen, Vorurteile über die Leistungsfähigkeit schwerbehinderter Menschen verhindern jedoch oft eine ernsthafte Prüfung ihrer Eignung.

Aus der Datenerhebung wurden die folgenden Handlungsfelder identifiziert, wie das Unterstützungs- und Beratungsangebot der BA auf dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt ausgebaut werden kann:

Kommunikation und Transparenz stärken

  • Verstärkung der Kommunikationskanäle zwischen Unternehmen und Leistungsträgern
  • Mehr Transparenz über Hilfen zur Vereinfachung der Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • Sensibilisierungsmaßnahmen für Unternehmen, z. B. Vorträge zu spezifischen Behinderungsarten

Netzwerkarbeit ausbauen

  • Verbesserung der Netzwerke zu Leistungsträgern und innerhalb der Unternehmenslandschaft
  • Informeller Austausch und Sichtbarmachung guter Praxis
  • Verbesserung der Schnittstellen zu flankierenden Hilfen

Beratungsprozess und -inhalte optimieren

  • Beratung an den Bedarfen der Unternehmen ausrichten, persönlicher Kontakt ist wichtig
  • Unterstützung vor allem für KMU ohne umfangreiche Personalabteilung
  • Schaffung von Rechtssicherheit und Lösungswegen bei Stellenbesetzung und Schwierigkeiten bei erkrankten Beschäftigten
  • Unterstützung bei der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements und der Einrichtung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Behinderungen.

Das Projekt wurde im Auftrag der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) unter der Leitung von Prof. Dr. Silvia Keller (Integration in Arbeit, Schwerpunkt: Teilhabe am Arbeitsleben) durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) umgesetzt.