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Anerkennungspraxis analysiert

Wie die Hürden für internationale Pflegefachkräfte gesenkt werden können

Um in Deutschland als Fachkraft im Krankenhaus oder in der Altenpflege arbeiten zu können, müssen Personen aus dem Ausland unabhängig von ihrer formalen Qualifikation oder Berufserfahrung das sogenannte Anerkennungsverfahren durchlaufen. Innerhalb der Europäischen Union erfolgt seit 2005 eine automatische Anerkennung u. a. auch für die Pflegeberufe. Zwar ist auch hier ein Antrag durch die internationale Fachkraft erforderlich, diese wird jedoch in der Regel automatisch, also ohne aufwendige Prüfung des Einzelfalls, anerkannt. Entscheidend ist das Beitrittsdatum des Herkunftslandes in die Europäische Union. Möglich ist dies, weil sich die Mitgliedsstaaten auf bestimmte, in jedem Land vermittelte Ausbildungsinhalte geeinigt haben. Pflegefachkräfte außerhalb Europas haben es viel schwerer. Für sie ist die aktuelle Anerkennungspraxis noch immer mit hohen Hürden verbunden. Die am Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) ansässige IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung hat diese Hürden in einer aktuellen Publikation benannt und Handlungsempfehlungen formuliert.

So könnte das Anerkennungsverfahren an sich effizienter und einfacher gestaltet werden. In einigen Bundesländern fordern die Anerkennungsstellen etwa, dass die Antragsteller*innen ihre Erwerbsabsicht nachweisen, indem sie eine verbindliche Einstellungsabsicht eines Arbeitgebers vorlegen. Für Personen ohne berufliche Anerkennung ist das ein schwieriges Unterfangen: Arbeitgeber tun sich jedoch schwer, ihre Einstellungsabsicht verbindlich zu formulieren wenn unklar ist, ob die Person als Fachkraft oder Helfer in der Pflege tätig werden darf. Eine gute rechtliche Lösung findet sich in Baden-Württemberg, wo die Erwerbsabsicht der Antragstellenden seit Kurzem durch einen Beratungsschein, ausgestellt durch Anerkennungsberatungsstellen, glaubhaft gemacht werden kann. Auch die Aufstockung von Personalkapazitäten bei den zuständigen Stellen, die Zentralisierung der Verfahren bei nur einer Landesbehörde oder die Digitalisierung des Antragswesens hätten positive Effekte auf die Optimierung des Anerkennungsverfahrens.  

Ein weiterer Ansatzpunkt für Verbesserungen sind die Ausgleichsmaßnahmen. Kurse und Anpassungslehrgänge für anerkennungsinteressierte Pflegekräfte sind vielerorts Mangelware. Auch kann die Kenntnisprüfung – obwohl als Möglichkeit explizit im Gesetz vorgesehen – mangels Angeboten in vielen Gegenden nicht abgelegt werden. Um Angebot und Bedarf wieder zusammenzubringen hat beispielsweise Hessen ein systematisches landesweites Monitoring eingeführt. Das sollte die Situation mittelfristig entspannen. Kurzfristig sollten, vor allem in Flächenbundesländer, virtuelle Alternativen den Präsenzunterricht ergänzen. Anbieter der Lehrgänge können auf den unterschiedlichen inhaltlichen Bedarf auf Seiten der Anerkennungsinteressierten reagieren, indem sie ihre Angebote modular aufbauen. Schließlich sollten Betriebe, die die anerkennungsinteressierten Personen für die Ausgleichsmaßnahmen freistellen, besser unterstützt werden. Derzeit müssen sie sowohl den Ausfall der Arbeitskraft wie auch den weiteren Anfall von Arbeitskosten auffangen. Die Refinanzierungsmöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz sind bei vielen Arbeitsmarktakteuren noch nicht bekannt. Eine Informationskampagne könnte hier Abhilfe schaffen – alternativ dazu könnten auch öffentliche Förderprogramme speziell für diese Zwecke geschaffen werden.     

Die Empfehlungen wurden veröffentlicht in der Publikation „Berufliche Anerkennung von Pflegefachkräften mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Situationsanalyse aus Sicht des Förderprogramms IQ“. Seit 2011 ist die IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung als Projekt am f-bb angesiedelt. Die Fachstelle ist Teil des bundesweiten Förderprogramms IQ, gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Lea Bohn

  Katharina Drummer