InfoForum 03/2019
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Bestehende Angebote nicht geeignet
f-bb gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Anpassungsqualifizierungen im Bereich der dualen Berufe
2012 verabschiedete die Bundesregierung das sogenannte Anerkennungsgesetz. Dieses eröffnet ausländischen Fachkräften einen gesetzlichen Anspruch, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen u. a. im Bereich der dualen Berufe anerkennen zu lassen. Dabei kommt das Anerkennungsverfahren zur Anwendung: Werden durch die prüfenden Stellen wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf festgestellt, können die ausländischen Fachkräfte diese über Qualifizierungsmaßnahmen (Anpassungsqualifizierungen) ausgleichen. Bisher werden im Bereich der dualen Berufe Anpassungsqualifizierungen jedoch nur selten genutzt. Das liegt vor allem daran, dass aktuell nur wenige Angebote bestehen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Zielgruppe abgestimmt sind.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des f-bb im Rahmen der vom Institut betriebenen Fachstelle Beratung und Qualifizierung des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Die Analyse fasst Erfahrungen bei der Anerkennung und Pilotierung von Qualifizierungen in dualen Berufen zusammen und enthält Empfehlungen für Akteure, die solche Formate regelhaft anbieten wollen. So benötigt die Zielgruppe der ausländischen Fachkräfte sehr indivdiuelle Qualifizierungspläne, die modulare und betriebliche Qualifizierungsphasen vorsehen können. Der wichtigste Baustein einer Anpassungsqualifizierung ist eine intensive Qualifizierungsbegleitung vor und während der Qualifizierung.
Im Rahmen des Förderprogramms IQ wird eine entsprechend ausgestaltete Begleitung bereits pilothaft umgesetzt. Dabei kommen Qualifizierungsbegleiter/-innen zum Einsatz, die nach Vorlage des Anerkennungsbescheides zunächst die für die volle Gleichwertigkeit erforderlichen Inhalte ermitteln. Die Begleiter/-innen gleichen diese Inhalte anschließend mit verfügbaren Erstausbildungs- oder Weiterbildungsangeboten ab. Dies können z. B. überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen oder ausbildungsnahe Weiterbildungen sein. Außerdem prüfen sie Inhalte für notwendige betriebliche Qualifizierungsphasen und suchen einen Betrieb, der den Zugewanderten die Inhalte in Praxisphasen vermitteln kann. Daraus ergibt sich am Ende ein für die Anerkennungsinteressierten sehr individueller Lehrplan mit verschiedenen Modulen und Lernorten. Klar ist: Hier entsteht ein neues Qualifizierungsmodell. Kursangebote für Gruppen (one fits all) sind nur selten möglich.
Zukünftig kämen für die Umsetzung solcher Modelle diverse Akteure in Frage, etwa Kammern, Berufsbildungeinrichtungen, u. a. Damit es sowohl für diese als auch für Kunden zu einem marktfähigen Lernangebot wird, braucht es aber eine finanzielle Unterstützung. Daher empfiehlt die Analyse eine Prüfung, inwiefern eine öffentliche Förderung, mindestens der theoretischen Lerninhalte, möglich ist
Eine weitere Gemeinschaftsaufgabe ist, die Zielgruppe verstärkt über die Vorteile der vollen Anerkennung aufzuklären. In den dualen Berufen hängt eine Beschäftigung oder der Weg in die Selbständigkeit nicht immer von der Anerkennung des Berufsabschlusses ab. Maurer/-in, Schlosser/-in oder Kaufmann/-frau gehören zu den sogenannten nicht-reglementierten Berufen, für die eine Anerkennung des Abschlusses keine Voraussetzung zur Ausübung des Berufs ist. So stellt sich für jede ausländische Fachkraft die Frage, ob sie die volle Gleichwertigkeit anstreben und dafür den Aufwand einer Qualifizierung auf sich nehmen sollte. Die Erfahrungen aus dem Förderprogramm IQ zeigen, dass es dafür sehr gute Gründe gibt: Gerade bei einem Arbeitsplatzwechsel oder auch bei Gehaltsverhandlungen sind Personen mit voller Gleichwertigkeit im Vorteil. Die Aufgabe, die Zielgruppe mit entsprechenden Informationen zu versorgen, kann aber nicht allein bei Bildungsanbietern liegen. Auch Behörden, Kammern und weitere Akteure im Kontext Migration und Arbeitsmarkt sind hier gefordert.
Die Förderung der Fachstelle Beratung und Qualifizierung erfolgt im Rahmen des Förderpogramms IQ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds.