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Führt Bildungszeit zu mehr Weiterbildung?

Evaluation liefert geteiltes Bild

Bildungsfreistellungsgesetze gibt es inzwischen in fast allen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Sie bieten Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf eine bezahlte Freistellung zu Weiterbildungszwecken an bis zu fünf Tagen im Jahr und sollen damit die Möglichkeiten zur individuellen Weiterbildungsbeteiligung verbessern. Ob dies gelingt wurde vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) im Rahmen der Evaluation des baden-württembergischen Bildungszeitgesetzes untersucht. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen: Trotz Rechtsanspruchs wird Bildungszeit selten genutzt. Viele der Teilnehmenden, die Bildungszeit in Anspruch genommen haben, hätten die Weiterbildung außerdem auch ohne die Freistellung besucht. Trotzdem steckt in der Bildungszeit großes Potenzial, von dem Angestellte profitieren können.

In der f-bb-Studie gaben etwa 28 Prozent der über 400 Befragten an, aufgrund des Bildungszeitgesetzes an den betreffenden Weiterbildungen teilgenommen zu haben. Ohne Bildungszeit wäre die Teilnahme an der Weiterbildung ihren Angaben zufolge vor allem aus zeitlichen und finanziellen Gründen gescheitert. Dies unterstreicht, dass das Gesetz im Prinzip funktioniert und durch Verringerung der indirekten Kosten einer Weiterbildungsteilnahme eine positive Wirkung entfalten kann. Denn Anspruchsberechtigte beziehen während ihrer Bildungszeit weiterhin den vollen Lohn. Da Kurse während der Arbeitszeit besucht werden können, verlieren Nutzer keine Frei- oder Familienzeit.

Die Bildungszeit kann für berufliche Weiterbildungen, politische Weiterbildungen oder für Ehrenamtsqualifizierungen eingesetzt werden. Beruflicher Weiterbildung kommt dabei die größte Bedeutung zu. So besuchten 2017 schätzungsweise drei Viertel der Personen, die Bildungszeit nahmen, eine berufliche Weiterbildung. Dass die mit der besuchten Bildungsmaßnahme verbundenen persönlichen Zielsetzungen erfüllt wurden, bestätigten fast vier von fünf befragten Teilnehmenden. Trotzdem lag die geschätzte Inanspruchnahmequote in Baden-Württemberg 2017 nur bei etwa 1,1 Prozent der Anspruchsberechtigten (ohne Berücksichtigung von Freistellungen für Ehrenamtsqualifizierungen im Bereich des organisierten Sports). „Ein Grund für die geringe Beteiligung liegt in der geringen Bekanntheit“, erläutert Saskia Gagern, wissenschaftliche Mitarbeiterin des f-bb. Nur ca. ein Drittel der befragten Anspruchsberechtigten kannten ihren gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit. Personen, denen das Gesetz bekannt war, verfügten zudem nur zum Teil über grundlegende Informationen z. B. zu den Voraussetzungen ihres Anspruchs. „Ein weiterer Grund für die geringe Inanspruchnahme könnte im Beantragungsprozess liegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich immer im Einzelfall mit dem Gesetz und der beantragten Maßnahme auseinandersetzen“, erklärt Gagern.    

Außerdem zeigt die Studie, dass ein Teil der Weiterbildungen auch ohne Bildungszeitgesetz besucht worden wäre. Dies trifft vor allem bei länger andauernden Maßnahmen wie Meister- oder Fachwirtausbildungen zu. Ca. 80 Prozent der befragten Teilnehmenden, die Bildungszeit während ihrer Aufstiegsfortbildung in Anspruch nahmen, hätten diese eigenen Angaben zufolge auch ohne die gesetzliche Freistellung absolviert. Für die Förderung von Weiterbildungsteilnahmen, die mit hohen Kosten und einer längeren Dauer verbunden sind, erleichtern Bildungsfreistellungsgesetze zwar die Teilnahme, erhöhen aber nicht die Weiterbildungsquote.

Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) wurde 2015 eingeführt. Es gewährt Beschäftigten eine Freistellung von der Arbeit an bis zu fünf Tagen im Jahr für den Besuch einer berufliche oder politischen Weiterbildung und seit 2016 auch für eine Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Weitere Ergebnisse und den Volltextbericht zu der vom f-bb durchgeführten „Evaluation des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW)“ finden Sie unter diesem Link.

  Saskia Gagern

  Dr. Iris Pfeiffer